Anzeige, Heilanzeige für eine bestimmte Maßnahme. Dieser Begriff wird in der Zahnmedizin sehr häufig verwendet. Grundsätzlich steht der Begriff dafür, ob der Einsatz einer bestimmten Maßnahme bei einem speziellen Krankheitsbild angebracht ist oder auch nicht (Kontraindikation). Z.B. ist bei einem Loch in einem Zahn eine Füllung angebracht, also indiziert aber die Entfernung des Zahnes ist nicht angebracht, also kontraindiziert.