Zum Hauptinhalt springen

Zahnzusatzversicherungen werden immer wichtiger


Um am medizinischen und zahnmedizinischen Fortschritt teilhaben zu können und eine moderne Behandlung erfahren zu können, entscheiden sich immer mehr Patienten für eine Zahnzusatzversicherung, eine Zusatzversicherung oder auch eine Zahnversicherung.

Je weniger die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) an Leistungen aus dem modernen Spektrum der Zahnheilkunde übernehmen, desto wichtiger wird es für den Patienten diese gewünschten und angebotenen Leistungen privat zu versichern. Dies ist über eine Zahnzusatzversicherung, eine Zusatzversicherung oder auch eine Zahnversicherung möglich.

Wir wollen Ihnen einen Überblick verschaffen

Als Zahnarztpraxis können und sollen wir nicht als Versicherungsexperten fungieren, jedoch wollen wir Ihnen nachfolgend einen allgemeinen Überblick über Zahnzusatzversicherungen, bzw. Zusatzversicherungen geben. Wir haben nach bestem Wissen und Kenntnisstand recherchiert, können aber aufgrund der Aktualität und Komplexität dieses Themas keinerlei Gewähr übernehmen. Von den etwa 70 privaten Krankenversicherungen in Deutschland bieten fast alle Gesellschaften mehrere Zusatztarife für Zahnversicherungen und Zusatzversicherungen an. Die Zahl der aktuell angebotenen Tarife beläuft sich somit auf einige Hundert. Daneben bieten viele gesetzliche Krankenversicherungen Tarife in Kooperation mit den Privatversicherungen speziell für ihre Mitglieder an. Und schließlich drängen auch vereinzelt ausländische Gesellschaften auf den Markt der Zahnzusatzversicherungen und Zusatzversicherungen.

Welcher Tarif passt am Besten zu Ihnen?

Welcher Zahntarif für den Zahnarzt für Sie am besten geeignet ist, lässt sich leider nicht allgemeingültig beantworten. Vor allen Dingen kommt es darauf an, welche Leistungen (z.B. Prophylaxe, Zahnersatz etc.) abgesichert werden sollen. Man sollte vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sorgfältig überlegen und nachfolgende Punkte gut überprüfen. Wir gehen dabei speziell auf die Punkte Leistungsumfang, Leistungshöhe und Staffelungen, Wartezeiten und Leistungssatz ein. Der Nutzen eines Zusatztarifes lässt sich auf diese Weise übersichtlich darstellen und man kann aus dem „Dschungel“ der Angebote besser auswählen.

Leistungsumfang

Als zentrale Frage sollten die Leistungen abgeklärt werden, welche durch die Zahnzusatzversicherung abgesichert werden sollen.

  • Die beiden Bereiche Implantate und Einlagefüllungen (Inlays) müssen besonders beachtet werden, da viele Versicherungen beide Leistungen ausschließen oder nur eine der beiden erbringen. Teilweise sind auch die Leistungen pro Implantat oder Inlay auf eine bestimmte Summe oder auch eine Anzahl begrenzt.

Es gibt aber auch Tarife, welche keine Begrenzung der Anzahl oder der Erstattungshöhe vorgeben.

  • Weiterhin ist wichtig auf die Übernahme der Kosten für sogenannte funktionsanalytische Leistungen beim Zahnarzt zu achten, welche sehr häufig bei umfangreichen und komplexen zahnmedizinischen Maßnahmen anfallen.

Gleiches gilt auch für die keramischen Verblendungen bei Brücken und Kronen im Seitenzahnbereich.

  • Sollten Inlays nicht separat in den Versicherungsbedingungen aufgelistet sein, ist es wichtig abzuklären, ob diese zu den konservierenden Leistungen oder zum Zahnersatz zählen, da häufig nur Zahnersatzleistungen erstattet werden.
  • In aller Regel werden von der Versicherung keine Kosten für die zahnärztliche Behandlung beim Zahnarzt übernommen, sondern hauptsächlich für Zahnersatz und die dazugehörigen Laborkosten. Neuerdings bieten einige Gesellschaften jedoch Tarife für Prophylaxeleistungen und Zahnbehandlungen (z.B. Füllungen, Wurzelbehandlungen etc.) an.

Leistungshöhe und Staffelungen

Viele Versicherungen (Zahnzusatzversicherungen und Zusatzversicherungen) begrenzen die Leistungshöhe in den ersten Jahren, teilweise auch während der gesamten Laufzeit, auf einen bestimmten Betrag für Leistungen beim Zahnarzt. Es gibt allerdings auch Tarife ohne Begrenzungen, häufig sind dann die Gesundheitsfragen für eine Leistungseinschränkung verantwortlich. Behandlungsbedürftige Zähne werden aus dem Vertrag ausgeschlossen, können aber nach der Behandlung wieder in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Wartezeiten

Unbedingt sollte man auf die Wartezeiten achten. Beim Zahnersatz beträgt die Wartezeit generell 8 Monate. Die Versicherung muss somit mindestens 8 Monate bestehen, bevor das Versicherungsunternehmen eine Leistung für Zahnersatz erbringt. Es gibt Gesellschaften, bei denen gegen Vorlage eines zahnärztlichen Berichtes der Verzicht auf die Wartezeiten erfolgen kann. Einige Anbieter verzichten aber auch gänzlich auf die Wartezeiten. Die Leistungspflicht der Versicherung setzt in aller Regel voraus, dass der Versicherungsfall nach Abschluss der Versicherung eingetreten ist. Im Übrigen sollten Zahnarzt wie Patient wissen, dass bei einem festgestellten Versorgungsbedarf nicht schnell noch eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden kann um Kosten erstattet zu bekommen.

Erstattungssatz

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Höhe der Erstattung. Diese kann für Zahnersatz zwischen 15% und 50% liegen. Aus den Versicherungsbedingungen ist dies meist einfach herauszulesen. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, ob die Leistungen auch ohne (Vor-)Leistungen der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) erbracht werden oder ob es weitere Stolperfallen gibt.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann man feststellen, dass es immer sinnvoll ist, sich rechtzeitig um einen passenden Versicherungsschutz beim Zahnarzt zu kümmern, um evtl. später anstehende zahnmedizinische Leistungen (z.B. Zahnersatz, Prophylaxe, hochwertige Füllungen etc.) weitgehend von privaten Zusatzversicherern abdecken zu lassen. So bleibt gewährleistet, dass man an der modernen Zahnheilkunde teilnehmen kann.


Welcher Tarif nun für Sie der Beste ist hängt von vielen Faktoren ab. Zusammenfassend sind im Wesentlichen folgende Aspekte relevant:

  • Welche Leistungen werden erstattet (Inlays, Funktionstherapie, Implantate)?
  • Gibt es Begrenzungen der Jahresleistungen? Sind diese in den ersten Jahren oder für die gesamte Laufzeit der Zusatzversicherung.
  • Wird auf die besonderen Wartezeiten von acht Monaten (allgemeine Wartezeit hingegen nur drei Monate) verzichtet?
  • Wie hoch sind die Leistungen der Zusatzversicherung? Erfolgt eine Erstattung auch ohne Vorleistungen der GKV?
  • Wie hoch sind die Abrechnungssätze, die bezahlt werden?

© Dr. Lange & Kollegen | Stuttgarter Straße 33-35 | 70469 Stuttgart Feuerbach | Telefon 0711 577 66 999